Die Tollwut

 

Die Tollwut ist für jedes Säugetier lebensgefährlich.

Das Tollwut-Virus wird fast ausschließlich durch einen Biß, infizierter Tiere, übertragen und kann bis zu zwei Monaten im Körper sein ohne Symptome zu zeigen.

Es greift das zentrale Nervensystem an und ruft Aggressivität, Wesensveränderungen und Lähmungserscheinungen hervor.

Fortschreitende Ruhelosigkeit, Gleichgewichtsstörungen gefolgt von Krämpfen und Lähmungen führen schließlich zum Tode.

Aufgrund der enormen Gefahr für den Menschen gehört Tollwut zu den anzeigepflichtigen Krankheiten (Amtstierarzt).

Behandlungsversuche sind bei Tollwutkranken und Tollwutverdächtigen Tiere verboten.

Tollwutverdacht besteht auch dann, wenn ein Kontakt mit einem kranken oder tollwutverdächtigen Tier vermutet werden kann.

In einem solchen Fall kann die Tötung angeordnet werden (Amtstierarzt), es sei denn die Katze ist nachweislich gegen Tollwut geimpft.

Die Impfung kann ab der zwölften Lebenswoche erfolgen und jährlich wiederholt werden.

Bei grenzüberschreitenden Verkehr eines Tieres ist sie für viele Länder Pflicht.

 

 Bichon Frise im Ausstellungsschnitt